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Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein

By 02/03/2022 No Comments

Seit dem 12. Januar 2022 gilt

eine neue Corona-Verordnung in Schleswig-Holstein.

 

Damit gilt für den Sport im Innenbereich (Hockeyhalle/Tennishalle/Fitness):

Zutritt zu den Hallen / Fitnessräumen grundsätzlich nur nach der „2G+“-Regel. Es dürfen also nur Geimpfte und Genesene Sport treiben, die zusätzlich einen tagesaktuellen Test haben. Dazu gelten folgende Ausnahmen:

  • Sportler, die bereits geboostert sind, benötigen keinen zusätzlichen Test. Als geboostert gilt, wer die Auffrischungsimpfung erhalten hat – also grundsätzlich bereits die 3. Impfung. Für Sportler, die zuerst mit Johnson&Johnson geimpft waren, gilt bereits die zweite Impfung als Auffrischungsimpfung. Wichtig: Die Auffrischungsimpfung gilt „ab sofort“, also bereits unmittelbar nach der Impfung.
  • Minderjährige (U18) brauchen entweder einen tagesaktuellen Test oder den Nachweis der Schule, dass sie dort regelmäßig getestet werden. Es sei denn sie sind geboostert – dann ist kein Test notwendig.
  • Kinder bis zur Einschulung dürfen eingelassen werden. Für Ballschule und Spatzentraining erbitten wir einen tagesaktuellen Test. Eltern, die geimpft, genesen oder getestet sind und eine Maske tragen, dürfen als Begleitung mit in die Halle.
  • Mitglieder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen eine ärztliche Bescheinigung als Nachweis und einen tagesaktuellen Test.

Die jeweiligen Nachweise werden für das Training weiterhin von den Trainern überprüft. Für den Sport ohne Trainer delegiert der TTK die Prüfpflicht auch weiterhin auf die Mitglieder. Die Nachweise sind also von den jeweiligen Spielpartnern zu überprüfen.

Für Zuschauer gilt bei

  • Erwachsenenspielen: Es dürfen maximal 50 Zuschauer in der Halle aufhalten. Für Zuschauer gilt die 2G-Regel plus Maske – für Geimpfte und Genesene ist also kein zusätzlicher Test erforderlich.
  • Kinder-/Jugendspielen: Es sind keine Zuschauer erlaubt – Ausnahme: Betreuer und Fahrer mit 2G+ und Maske.